RECHTSGEBIETE
Ehescheidungen
Einen nicht geringen Umfang der Kanzleiarbeit nimmt die Beratung und Vertretung der Mandantschaft anlässlich der Eheschließung oder der Trennung bzw. Ehescheidung ein. Neben der Stellung von Scheidungsanträgen bzw. Vertretung in Ehescheidungssachen vor dem Familiengericht werden auch die Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen übernommen.


