RECHTSANWALTSHONORAR
Kostenübersicht


Gebühren

Die Höhe der für die ver­­schie­­de­nen Tätig­kei­ten an­fal­len­den Rechts­an­walts­ge­büh­ren ist im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setzt (RVG) ge­re­gelt. Die Kos­ten rich­ten sich dabei grund­sätz­lich nach ei­nem ge­setz­lich vor­ge­ge­be­nen Ge­büh­ren­rah­men oder nach dem Ge­gen­stands- bzw. Streit­wert der vom Rechts­an­walt ver­tre­te­nen An­ge­le­gen­heit. Mit Geschäfts­kun­den sind auch in­di­vi­du­el­le Ho­no­rar­ver­ein­ba­run­gen (z. B. Stunden­sätze) üb­lich. Die Höchst­ge­bühr für die Be­ra­tung von Ver­brau­chern oh­ne ei­ne sich an­schlie­ßen­de Ver­tre­tung be­trägt EUR 190,00 zu­züg­lich 19% Mehr­wert­steu­er (§ 34 RVG). 

Konkrete Angaben zu den für die Wahr­neh­mung Ih­rer recht­lichen In­te­res­sen an­fal­len­den Ge­büh­ren er­for­dern die ge­naue Kenn­tnis Ih­res Ein­zel­falls. Gern steht Ih­nen zur Klä­rung der zu er­war­ten­den Kos­ten unser Se­kre­ta­riat zur Verfügung.





Rechts­schutz­ver­siche­rung

Sofern Sie für das fragliche Rechts­ge­biet rechts­schutz­ver­sichert sind, ent­ste­hen für Sie grund­sätz­lich kei­ne zu­sätz­li­chen Kos­ten mit der Aus­nah­me, dass Sie mit Ih­rer Rechts­schutz­ver­siche­rung eine so­ge­nann­te Selbst­be­tei­li­gung ver­trag­lich ver­ein­bart haben.

Wenn in einem ge­richt­li­chen Ver­fah­ren zu 100% zu Ih­ren Guns­ten ent­schie­den wird, trägt auch oh­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Gegen­par­tei sämt­liche Ver­fah­rens­kos­ten, wie Rechts­an­walts­ge­büh­ren, Ge­richts- oder Sach­ver­stän­digen­kos­ten etc. (außer in der I. Ins­tanz ei­nes ar­beits­ge­richt­lichen Ver­fah­rens, in dem je­de Sei­te die ei­ge­nen Kos­ten selbst zu tra­gen hat).



Familien­recht­liche und bau­recht­li­che Strei­tig­kei­ten sind in der Re­gel nicht bei Rechts­schutz­ver­siche­run­gen ver­sicher­bar. Vie­le Rechts­schutz­ver­siche­rer über­neh­men jedoch auf vie­len Rechts­ge­bie­ten zu­min­dest die Kos­ten einer Erstberatung.

Wir arbeiten mit allen Rechts­schutz­ver­si­che­rern zusammen.


ADAC-Mit­glieder

In verkehrsrechtlichen Ange­leg­en­hei­ten er­hal­ten Sie als ADAC-Mit­glied bei mir als ADAC-Ver­trags­an­walt eine fach­kun­di­ge ers­te Be­ra­tung ge­mäß Ih­ren Mit­glieds­be­stim­mun­gen.


Die Kos­ten die­ser Be­ra­tung sind be­reits ein­mal im jähr­lichen ADAC-Mit­glieds­bei­trag ent­halten.


 
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