RECHTSANWALTSHONORAR
Kostenübersicht
Gebühren
Die Höhe der für die verschiedenen Tätigkeiten anfallenden Rechtsanwaltsgebühren ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) geregelt. Die Kosten richten sich dabei grundsätzlich nach einem gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmen oder nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert der vom Rechtsanwalt vertretenen Angelegenheit. Mit Geschäftskunden sind auch individuelle Honorarvereinbarungen (z. B. Stundensätze) üblich. Die Höchstgebühr für die Beratung von Verbrauchern ohne eine sich anschließende Vertretung beträgt EUR 190,00 zuzüglich 19% Mehrwertsteuer (§ 34 RVG).
Konkrete Angaben zu den für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen anfallenden Gebühren erfordern die genaue Kenntnis Ihres Einzelfalls. Gern steht Ihnen zur Klärung der zu erwartenden Kosten unser Sekretariat zur Verfügung.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie für das fragliche Rechtsgebiet rechtsschutzversichert sind, entstehen für Sie grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten mit der Ausnahme, dass Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine sogenannte Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart haben.
Wenn in einem gerichtlichen Verfahren zu 100% zu Ihren Gunsten entschieden wird, trägt auch ohne Rechtsschutzversicherung die Gegenpartei sämtliche Verfahrenskosten, wie Rechtsanwaltsgebühren, Gerichts- oder Sachverständigenkosten etc. (außer in der I. Instanz eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens, in dem jede Seite die eigenen Kosten selbst zu tragen hat).
Familienrechtliche und baurechtliche Streitigkeiten sind in der Regel nicht bei Rechtsschutzversicherungen versicherbar. Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen jedoch auf vielen Rechtsgebieten zumindest die Kosten einer Erstberatung.
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen.
ADAC-Mitglieder
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie als ADAC-Mitglied bei mir als ADAC-Vertragsanwalt eine fachkundige erste Beratung gemäß Ihren Mitgliedsbestimmungen.
Die Kosten dieser Beratung sind bereits einmal im jährlichen ADAC-Mitgliedsbeitrag enthalten.