RECHTSGEBIETE
Ihr Experte für Verkehrsrecht
Ein Hauptschwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei ist die Beratung und Vertretung im Bereich des Verkehrszivil- sowie des Verkehrsstrafrechts. Den Mandanten steht hierbei Rechtsanwalt Becker als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit seinen fachspezifischen Kenntnissen und langjährigen Erfahrungen zur Seite.
Zugleich können die Mandanten von der engen Zusammenarbeit innerhalb des aus über 600 Vertragsanwälten des ADAC bestehenden Netzwerks profitieren, zu dem Rechtsanwalt Becker als ADAC-Vertragsanwalt gehört.
Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere:
Verkehrszivilrecht
- Regulierung von Verkehrsunfällen, insbesondere Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen (z. B. Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Behandlungskosten, Zulassungskosten, etc.)
- Ansprüche aus Autokauf, Kfz- Miete und Kfz-Leasing (z. B. Rückabwicklung, Kaufpreisminderung, Mangelbeseitigung etc.)
Ordnungswidrigkeiten
- Rotlichtverstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsmessungen
- Vorwurf der Unfallverursachung oder
- Technischer Mängel am Kfz
Verkehrsstrafrecht
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- fahrlässige Körperverletzung
- Trunkenheitsfahrt
- Nötigung im Straßenverkehr
- Straßenverkehrsgefährdung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisrecht
- Vertretung in Führerscheinsachen
- Mehrfachtäter – Punktesystem
- Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- MPU-Anordnung