RECHTS­­GEBIETE
Zivil­recht

Selbstverständlich werden Sie bei uns auch im Rah­men des all­ge­mei­nen Zi­vil­rechts be­ra­ten und ver­tre­ten. Hier­zu ge­hört die Prü­fung und Be­ra­tung wie auch die au­ßer­ge­richt­li­che und ge­richt­li­che Gel­tend­ma­chung oder Ab­wehr (Ver­tre­tung in ge­richt­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor dem zu­stän­di­gen Amts-, Land- oder Ober­landes­ge­richt) von sich auf Grund­la­ge des Bür­ger­lichen Ge­setz­bu­ches (BGB) er­ge­ben­den An­sprü­chen aus:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Dienstvertrag
  • Darlehensvertrag etc.

sowie auch

  • Geltendmachung und Abwehr von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen
  • Forderungsbeitreibung und Zwangs­vol­lstre­ckungs­maß­nah­men




 
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