RECHTSGEBIETE
Zivilrecht
Selbstverständlich werden Sie bei uns auch im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts beraten und vertreten. Hierzu gehört die Prüfung und Beratung wie auch die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr (Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem zuständigen Amts-, Land- oder Oberlandesgericht) von sich auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergebenden Ansprüchen aus:
- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Darlehensvertrag etc.
sowie auch
- Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen