RECHTS­­GEBIETE
Erb­­recht

Ein nicht unerheblicher Anteil der Tätig­keit der Kanz­lei be­steht in der Prüfung und Ge­stal­tung von Tes­ta­men­ten und Erb­ver­trä­gen und da­mit ein­her­ge­hend so­wohl die Pla­nung der Ver­mö­gens­nach­fol­ge als auch die Ver­tre­tung in Strei­tig­kei­ten nach Ein­tritt des Erbfalls.

Hierzu ge­hö­ren ins­be­son­dere:

  • Formulierung von Tes­ta­men­ten und Über­ga­be­ver­trä­gen
  • Wirksamkeitsprüfung von Tes­ta­men­ten und an­de­ren letzt­wil­ligen Ver­fü­gun­gen, gege­be­nen­falls deren Anfechtung
  • Auseinandersetzung einer Er­ben­ge­mein­schaft
  • Geltendmachung oder Ab­wehr von Pflicht­teils­an­sprüchen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Ver­mächt­nissen
  • Vorsorge- und Pa­tien­ten­ver­fü­gun­gen


 

Ihr kompetenter Anwalt für Erbrecht aus Lübbenau - Rechtsanwalt Pawel Becker



 
E-Mail
Anruf
Karte