RECHTSGEBIETE
Erbrecht
Ein nicht unerheblicher Anteil der Tätigkeit der Kanzlei besteht in der Prüfung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und damit einhergehend sowohl die Planung der Vermögensnachfolge als auch die Vertretung in Streitigkeiten nach Eintritt des Erbfalls.
Hierzu gehören insbesondere:
- Formulierung von Testamenten und Übergabeverträgen
- Wirksamkeitsprüfung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen, gegebenenfalls deren Anfechtung
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Geltendmachung oder Abwehr von Vermächtnissen
- Vorsorge- und Patientenverfügungen